REIT - UND FAHRVEREIN
PHÖBEN e. V.

EINLADUNG zur Jahreshauptversammlung

Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung zur Mitgliederversammlung.

 

Liebe Vereinsmitglieder,

wir laden Euch herzlich zur Ordentlichen Jahreshauptversammlung des Reit- und Fahrvereins Phöben e.V. 2025 ein.

Die Versammlung findet statt:
Datum: 16. Februar 2025
Uhrzeit: 16:00 Uhr
Ort: Casino des Pappelhof, Neue Strasse 6, 14542 Werder OT Phöben


Tagesordnungspunkte der ordentlichen Mitgliederversammlung:

1.  Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Yentl Rahimkhani Sagvand
2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Wahl eines Protokollführers für die Mitgliederversammlung
4. Feststellung der Tagesordnung

5. Berichte

a. Bericht der 1. Vorsitzenden (Yentl Rahimkhani Sagvand)

b. Bericht des 2. Vorsitzenden (Eric Sack)

c. Bericht des Schatzmeisters (Angelo Weber)

d. Bericht der Kassenprüferin

6. Beschluss über Satzungsänderung*

7. Entlastung des Vorstandes

8. Neuwahlen des Vorstands

9. Vorlage eines Haushaltsplans für das kommende Jahr

10. Geplante Veranstaltungen und Arbeitsdienste

11. Anträge der Mitglieder

12. Verschiedenes


Wichtige Information zu den Satzungsänderungen:
Die überarbeitete Satzung des Reit- und Fahrvereins Phöben e.V. ist online einzusehen unter:
Neue Satzung 2025     https://ruf-phoeben.de/de/Reit-und-Fahrverein-Phoeben-e-V/Satzung/Neue-Satzung-2025/

Änderungen betreffen die Paragrafen:
• § 2 Zweck des Vereins – Aufnahme eines Zusatzes zum Kinderschutz und Gewaltverbot.
• § 4 Beitrag, Arbeitsdienst, Ordnungsmaßnahmen – Klarstellung zu Ausschlussgründen, insbesondere im Hinblick auf das Präventionskonzept Kinderschutz.

BITTE BEACHTEN :

Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Vereinsversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Von Minderjährigen muss dem Vereinsvorstand eine Woche vor Versammlungsbeginn jeweils eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Wählbar sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Vereinsversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das Stimmrecht per Vollmacht übertragen
Grundsätzlich muss die Stimme persönlich abgegeben werden. Das Stimmrecht auf der Versammlung lässt sich übertragen.
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und  dem Vorstand eine Woche vor Versammlungsbeginn vorgelegt werden.
Diese Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein:

  • Ihre Kontaktangaben
  • Die Kontaktangaben Ihres Bevollmächtigten
  • Infos zur zeitlichen Gültigkeit
  • Unterschrift des Vollmachtgebers


Kinderschutzbeauftragte(r) gesucht
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung sucht der Verein ein engagiertes Mitglied, das die Position des Kinderschutzbeauftragten übernehmen möchte. Diese wichtige Rolle dient dazu, die Einhaltung von Kinderschutzrichtlinien im Verein sicherzustellen und das Gütesiegel "Kinderschutz im Sport" zu erhalten.

Weitere INFOS erhaltet Ihr von unseren Vorstandsmitgliedern.
Interessierte Mitglieder werden gebeten, sich vorab oder während der Mitgliederversammlung zu melden.


ANMELDUNG: